Medizinrecht: Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung im Arzthaftungsprozess – Der „echte Entscheidungskonflikt“ BGH, Urteil vom 07.12.2021 – VI ZR 277/19
Wurde ein Patient im Vorfeld einer ärztlichen Behandlung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und treten im Nachhinein Gesundheitsschäden auf, kann der Aufklärungsfehler eine Haftung des Arztes für etwaige Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche des Patienten begründen.