Zivilrecht: Kein Online-Vertrag bei Klick durch Dritte AG München, Urteil vom 23.10.2024 – 231 C 18392/24
Digitale Vertragsabschlüsse sind aus dem Alltag heutzutage kaum noch wegzudenken. Hierbei genügen oft wenige Klicks, um einen Vertrag rechtsverbindlich abzuschließen. Problematisch wird es, wenn nicht die Person, mit welcher der Vertrag zustande kommen soll, selbst den „Bestellbutton“ betätigt, sondern eine dritte Person.