Zivilrecht: Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden
Beim Ausparken geriet der Fahrer eines Pkws gegen das Heck eines anderen geparkten Autos. Vor dem Landgericht Frankenthal forderte die Halterin des beschädigten Pkws Reparaturkosten in Höhe von ca. 5.000,00 € von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.