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Aus dem riesigen Rechtsgebiet berichten wir hier über das Rechtsthema, das unsere Mandanten häufig an uns herantragen:
Der Unternehmens(ver-)kauf zum Zwecke der Nachfolgeregelung
Typischerweise kommt unser Mandant auf uns zu und steht vor folgender Herausforderung: Er ist erkrankt oder er ist vor dem Rentenalter und hat keinen Unternehmensnachfolger.
Dazu hat er folgende Fragen:
Im Einzelnen kristallisieren sich unsere Aufgaben wie folgt heraus: Wir
Aus den zahlreichen von uns begleiteten Unternehmensverkäufen leiten wir diese vier Erkenntnisse ab:
Der Verkaufsprozess eines Unternehmens beginnt in der Regel mit dem 1. Exposé und dem Herangehen an potenzielle Kaufinteressenten.
Dabei unterstützen wir. Wir erstellen – zusammen mit dem eigenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens – das Exposé, stellen eine Marktanalyse auf oder prüfen ein bereits vorliegendes Exposé.
Ist ein Kaufinteressent vorhanden, bedarf es eines rechtssicheren Letters of Intent nebst der Wiederholung oder Ergänzung einer bereits unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung.
Häufig wird der Kaufinteressent Interesse an einer Exklusivitätsvereinbarung bezüglich des Angebots des Unternehmens haben.
Mit dem Mandanten wägen wir ab, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Exklusivitätsvereinbarung sinnvoll ist.
Werden Vertraulichkeitsvereinbarungen von Kaufinteressenten vorgelegt, sind diese in der Regel nicht verbindlich. Dies ist aber für den Verkäufer von wesentlicher Bedeutung. Er gibt immerhin die internsten Informationen seines Unternehmens preis. Diese gilt es zu schützen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung stellen wir rechtssicher zur Verfügung oder ändern die vorgelegte Vertraulichkeitsvereinbarung ab.
Zusammen mit den Mandanten erstellen wir den Katalog der erforderlichen Unterlagen für die Durchführung der rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und technischen Due Diligence und bereiten diese in einem Datenraum auf.
Dabei stellen wir die verschiedenen Bewertungsmethoden für die Bewertung des Unternehmens und die in diesem Zusammenhang stehende Bestimmung des Kaufpreises dar.
Dem Mandanten geben wir die steuerrechtliche sowie die arbeitsrechtliche Unterstützung für die Umsetzung des Verkaufs an die Hand.
Es ist von Vorteil, den Vertragsentwurf als Vertragspartei vorzulegen. Zwar ist der Aufwand zunächst etwas höher, derjenige, der den Vertragsentwurf vorlegt, gibt die Linie vor.
Dies stellt einen erheblichen Verhandlungsvorteil dar.
Ist das Unternehmen einmal übergeben, können seitens des Erwerbers Ansprüche auf den Veräußerer zukommen.
Nachträgliche Probleme können auftreten.
Wir sehen diese für den Mandanten voraus und bieten Absicherungsmaßnahmen an.
Viele unserer Mandanten fragen aus dem Gesellschaftsrecht und aus dem Handelsrecht jenen Teil nach, auf den wir spezialisiert sind: Das ist der Unternehmens(ver-)kauf zum Zwecke der Nachfolgeregelung.
Daher beschreiben wir auch hier diesen Bereich vordringlich.
I. Was ist Gesellschaftsrecht?
II. Was ist Handelsrecht?
III. Der Unternehmensverkauf als Nachfolgeregelung