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Testament: Erblasser, Erbe und „Enterbte“ sind sich oft uneins.
Für den Erblasser ist die – in Deutschland hochrangige – Testierfreiheit wichtig. Durch sie kann er in größter Ruhe sein Testament immer wieder verändern.
Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer dagegen akzeptieren testamentarische Bestimmungen nicht immer.
Wann und wodurch kann ein Testament angefochten werden? Eine berechtigte Anfechtung vernichtet das fehlerhafte Testament rückwirkend für und gegen jedermann.
Eine formfreie Willenserklärung gegenüber dem Nachlassgericht reicht, um den Antrag einzureichen.
Anfechtungsberechtigt ist jeder, der aus der Anfechtung einen Vorteil hat. Wenn dieser Vorteil dem Nachlassgericht gegenüber bewiesen wird, kann die Anfechtung berechtigt sein.
Ein Testament kann angefochten werden wegen
Anfechtungsgründe für Testamente:
So ist z. B. ein Testament anfechtbar, wenn der Anfechtende nachweisen kann, dass
Übergangen wird der Pflichtteilsberechtigte beim Testieren in drei Fällen:
Die Anfechtung ist auf ein Jahr befristet. Die Jahresfrist ist eine Ausschlussfrist . Das Anfechtungsrecht erlischt mit Fristablauf, wenn es nicht vorher ausgeübt worden ist. Die Jahresfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte den Anfechtungsgrund erfährt.
Beachten Sie: Für den Fall, dass die Anfechtung eines Testaments erwogen wird, bedarf es der sorgfältigen Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt.
Wann ist ein Widerruf eines Testaments möglich?
Das Einzeltestament kann jederzeit durch den Verfasser widerrufen werden. Das widerrufene Testament erlischt, soweit der Widerruf reicht und kann beim Tod des Erblassers keine Rechtsfolgen auslösen.
Auch der Widerruf durch Widerrufstestament oder durch ein späteres Testament bedarf der Form eines privatschriftlichen, eigenhändigen oder öffentlichen Testamentes.
Wann ist ein Testament nichtig? Ein Testament kann nichtig sein, wenn
Wann ist ein Testament sittenwidrig? Ein Testament kann sittenwidrig (und damit ebenfalls ungültig) sein, wenn
Lesen Sie hier rechtliche Hintergründe für „alle Arten von Rangelei“:
I. Die Anfechtung eines Testaments
II. Der Widerruf eines Testament
III. Die Nichtigkeit eines Testaments
IV. Die Sittenwidrigkeit eines Testaments
„Testamente und Komplikationen: Anfechtung, Widerruf, Nichtigkeit und Sittenwidrigkeit”