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Testamente sind viel mehr als ein gewöhnlicher Rechtsakt.
Wer ein Testament erstellt, setzt fast automatisch folgenschwere Fehler in die Welt, beschäftigt über Jahre Gerichte und sorgt bei Hinterbliebenen für jahrelange Kriege oder spontanen Frieden.
Der Gesetzgeber bietet die sog. „Testierfreiheit“. Testierfreiheit ist die Freiheit, zu testieren oder aber auch nicht zu testieren. Durch sie darf also jeder durch Verfügung von Todes wegen letztlich bestimmen,
Grenzen der Testierfreiheit
Für die Testierfreiheit gibt es zwei Einschränkungen. Beide führen zu unserem Rat, mit der Testamentserstellung nicht bis zuletzt zu warten.
Von diesen Einschränkungen abgesehen, bietet das Deutsche Erbrecht jedem Testamentsverfasser eine Fülle rechtlicher, freilich formstrenger, Gestaltungsmöglichkeiten. Der Testierende kann z. B.
Die „Verfügung von Todes wegen“
Eine Verfügung von Todes wegen kann entweder erfolgen
Dies sind höchstpersönliche Rechtsgeschäfte. Jegliche Stellvertretung ist ausgeschlossen. Der Erblasser kann diese Möglichkeiten auch mannigfach kombinieren, sollte sich aber in jedem Fall von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen.
Präzision verhindert Streit!
Der Erblasser sollte im Testament inhaltlich klar und deutlich beschreiben, was er nach seinem Tod wünscht. Er weiß, dass jeder vermeintliche Erbe das Testament möglicherweise in seinem subjektiven Sinn auslegen wird und auf seinen Vorteil pochen wird.
Er erklärt daher in präzisen und aktiven Worten,
Über das Testament müssen Privatpersonen wissen:
Arten von Testamenten:
Das gemeinschaftliche Testament hat zwei Gestaltungsformen:
Oft ändern Erblasser ihre Ansichten über den späteren Verbleib ihres Vermögens. Das möchten und müssen sie im Testament auch genauso dokumentieren.
Rechtlich müssen Sie bei der Änderung des Testamentes vor allem Details wissen über
Das vom früheren Testament inhaltlich abweichende spätere Testament:
Die Veränderung oder Vernichtung der Testamentsurkunde in Widerrufsabsicht:
Die Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung:
Wann und wodurch kann ein Testament angefochten werden? Eine berechtigte Anfechtung vernichtet das fehlerhafte Testament rückwirkend für und gegen jedermann.
Eine formfreie Willenserklärung gegenüber dem Nachlassgericht reicht, um den Antrag einzureichen.
Anfechtungsberechtigt ist jeder, der aus der Anfechtung einen Vorteil hat. Wenn dieser Vorteil dem Nachlassgericht gegenüber bewiesen wird, kann die Anfechtung berechtigt sein.
Ein Testament kann angefochten werden wegen
Anfechtungsgründe für Testamente:
So ist z. B. ein Testament anfechtbar, wenn der Anfechtende nachweisen kann, dass
Übergangen wird der Pflichtteilsberechtigte beim Testieren in drei Fällen:
Die Anfechtung ist auf ein Jahr befristet. Die Jahresfrist ist eine Ausschlussfrist . Das Anfechtungsrecht erlischt mit Fristablauf, wenn es nicht vorher ausgeübt worden ist. Die Jahresfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte den Anfechtungsgrund erfährt.
Beachten Sie: Für den Fall, dass die Anfechtung eines Testaments erwogen wird, bedarf es der sorgfältigen Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt.
Wann ist der Widerruf eines Testaments möglich?
Das Einzeltestament kann jederzeit durch den Verfasser widerrufen werden. Das widerrufene Testament erlischt, soweit der Widerruf reicht und kann beim Tod des Erblassers keine Rechtsfolgen auslösen.
Auch der Widerruf durch Widerrufstestament oder durch ein späteres Testament bedarf der Form eines privatschriftlichen, eigenhändigen oder öffentlichen Testamentes.
Wann ist ein Testament nichtig? Ein Testament kann nichtig sein, wenn
Wann ist ein Testament sittenwidrig? Ein Testament kann sittenwidrig (und damit ebenfalls ungültig) sein, wenn
Verfassen Sie Ihren Letzten Willen rechtssicher!
Wie Sie Testamente rechtssicher verfassen und welche Alternativen es zu einem Testament geben kann, das erfahren Sie hier:
I. Testierfreiheit in Deutschland
II. Rechte von Privatpersonen in ihrem Testament
III. Das Testament
IV. Wann kann ein Testament verändert werden?
V. Anfechtung, Widerruf, Nichtigkeit, Sittenwidrigkeit
„Testamente sind viel mehr als ein gewöhnlicher Rechtsakt. Verfassen Sie Ihren Letzten Willen rechtssicher!”