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Agrarrecht – 
Erneuerbare Energien
in der Landwirtschaft.

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb hat, sollte sich auch mit erneuerbaren Energien und deren Rechtsgrundlagen auseinandersetzen.

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Da sollten Sie zu diesem Thema wissen:

In der Landwirtschaft spielen vor allem die folgenden erneuerbaren Energien eine Rolle:

  • Bioenergie
  • Photovoltaik (PV)
  • Windenergie
  • Bodennahe Geothermie
  • Wasserkraft

Die größte Rolle in diesem Bereich spielen die Bioenergie, Photovoltaik und die Windkraft.

Bioenergie umfasst die Biogasnutzung, die Kraftstoffproduktion sowie die thermische Nutzung von flüssiger oder fester Biomasse.

Dabei hat die Biogasproduktion in der Landwirtschaft mittlerweile eine große Bedeutung gefunden. Deutschlandweit sind mehr als 9.000 Biogasanlagen in Betrieb.

Photovoltaik (PV) spielt in der Landwirtschaft eine bedeutende Rolle. Landwirte verfügen über große Dachflächen, die entweder selbst mit PV-Anlagen genutzt werden oder auch an Investoren vermietet werden.

Im Zuge der Energiewende gewinnt auch der Zubau von Windkraftanlagen immer mehr an Bedeutung, um das politische Ziel eines Anteils regenerativer Energien an der Stromerzeugung in Höhe von mindestens 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2025, 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu erreichen.

Hier ist mit einer umfangreichen Ausweisung von Windkraftflächen in den nächsten Jahren zu rechnen.

Im Zentrum der erneuerbaren Energien steht das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), welches den Rechtsrahmen für die Förderungen der Erzeugung regenerativen Stroms setzt.

Mit Hilfe des EEG’s wird den Betreibern erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen ein Anspruch auf vorrangigen Anschluss, Abnahme und Durchleitung des erzeugten Stroms eingeräumt.

Im Zentrum der Förderung nach dem EEG steht die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, das heißt u.a. Windenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse einschließlich Biogas und Biomethan, solare Strahlungsenergie, Wasserkraft.

Neben den zivilrechtlichen Rechtsgrundlagen spielen vertragliche Regelungen im Kontext des EEG eine große Rolle.

Diese betreffen u.a. den Substratbezug für Biogasanlagen (Substratlieferungsvertrag), die Wärmelieferung und die Standortsicherung für Windenergieanlagen (Wärmelieferungsvertrag).

Weitere wichtige vertragliche Regelunge:

  • Dachnutzungsvertrag bei PV-Anlagen
  • Freiflächennutzungsvertrag bei PV-Anlagen
  • Standortvertrag bei Windkraft
  • u. a.

Gerne sind wir bei der Erstellung oder Prüfung Ihrer Verträge behilflich.

Auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht gibt es vor allem bei der Genehmigung entsprechender Anlagen Besonderheiten im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere für:

  • Genehmigung von Biogasanlagen
  • Genehmigung von Rohbiogasleitungen
  • Genehmigung von Fotovoltaikanlagen
  • Genehmigung von Windkraftanlagen

Im Bereich der Erneuerbaren Energien spielen sowohl zivilrechtliche Vorschriften als auch verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren eine entscheidende Rolle zur Umsetzung und Fortführung der Vorhaben.
Für diese komplexen Bereiche steht Ihnen ein Team von Fachanwälten:innen beratend zur Seite.

Agrarrecht heißt: Flexibilität, Rechtskenntnis und gute Berater.

„Agrarrecht heißt: Flexibilität, Rechtskenntnis und gute Berater.”

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