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Medizinrecht.

Die Querschnittsmaterie Medizinrecht umfasst aufgrund Ihrer Komplexität und Ihres Facettenreichtums nicht nur das allgemeine Gebiet …

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Die Querschnittsmaterie Medizinrecht umfasst aufgrund Ihrer Komplexität und Ihres Facettenreichtums nicht nur das allgemeine Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern  neben dem Gebiet der Honorierung bei Privatpatienten auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auch eine Vielzahl weiterer rechtlicher Bereiche, wie z.B.: 

  • Krankenhausrecht, einschließlich Bedarfsplanung und Finanzierung
  • Krankenhausarbeitsrecht, einschließlich Chefarztvertragsrecht
  • Vertragsarztrecht bzw. Vertragszahnarztrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Berufsrecht der Ärzte und sonstiger Heilberufe
  • Recht der privaten Krankenversicherung, insbesondere Recht der Pflegeversicherung
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte, sonstiger Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung 

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Aufgrund unserer immensen Prozesserfahrung sorgen wir für effektive, nutzbringende Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

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