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Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht betrifft als Sonderrecht des Zivilrechts die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Wir beraten Unternehmen aller Größen und Branchen genauso wie Arbeitnehmer, Vorstände, Geschäftsführer und Leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Bereichen.

Ob Kündigungsverfahren, Aufhebungsvertrags- und Abfindungsvertragsverhandlungen, Ausgestaltung von Arbeitsverträgen oder arbeitsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen, wir arbeiten Mandate nicht lediglich ab, sondern setzen Standards sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der konzeptionellen Beratung. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem hohen Qualitätsanspruch, unserer immensen Prozesserfahrung und unserer Durchsetzungsstärke.

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